Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

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1. Allgemeines

Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Fit Light e.K. (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen etc.) entweder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse oder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift zugestellt werden können. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, Bankverbindung etc., unverzüglich mitzuteilen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Mitgliedschaft bei Fit Light e.K. ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche im Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Anmeldung durch Fit Light e.K. zustande. Wird die Annahme der Anmeldung (Vertragsbeginn) durch Fit Light e.K. nicht binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der verbindlichen Anmeldung widersprochen, ist der Vertrag geschlossen.

2. Transponder (Zutritt zum Studio)

Das Mitglied erhält bei Abschluss eines Mitgliedsvertrags einen Transponder, die ihm den Zutritt zu den Studio ermöglicht. Für die Aktivierung des Transponders (Erstausstellung, Verlustfall oder Beschädigung der Transponder) ist eine Gebühr in Höhe von 24,99 Euro fällig. Ohne Mitnahme der Transponder ist der Zutritt ins Studio nicht möglich. Das Mitglied verpflichtet sich, für die sichere Verwahrung der Transponder zu sorgen. Jeder Verlust der Transponder ist dem Betreiber sofort zu melden, damit die Freischaltung des Check-ins der Transponder gesperrt und ab diesem Zeitpunkt das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z.B. durch Dritte) befreit. Ebenfalls verpflichtet sich das Mitglied, die Transponder nur höchstpersönlich zu verwenden und sie nicht Dritten zu überlassen. Für den Fall eines Verstoßes hiergegen, verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadensersatzanspruchs in Höhe von 200,00 Euro. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, so schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenem Betrag.

3. Laufzeit / Vergütung

Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich (1 Monat im Voraus) oder Vorauszahlung (gesamter Beitrag für die Dauer der Erstlaufzeit) zum dritten Werktag des Monats fällig. Dies gilt für jede weitere Verlängerung des Vertrages. Eine Anmeldegebühr (Bearbeitungsaufwand der Anmeldung) von 74,99 Euro ist einmalig fällig. Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, gewährt das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines anteiligen Beitrages bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt von der Vorabnutzung unberührt. Die Anmeldegebühr und anteiliger Beitrag wird bei der ersten Abbuchung mit fällig. Alle Beiträge sowie Einmalzahlungen werden ausschließlich per Lastschrift abgebucht, sollte die Einzugsermächtigung von Fit Light e.K. vom Mitglied im Nachhinein entzogen werden, fallen alle noch offenen Forderungen bis zum Ende der Mitgliedschaft sofort im Voraus zum Anfang des nächsten Monats an. Andere Zahlungsweisen sind möglich, dabei erhöht sich der Monatsbeitrag aufgrund eines vermehrten Verwaltungsaufwandes um 3,00 Euro pro Monat. Bei schuldhaften Verzug durch das Mitglied mit der Bezahlung von mehr als zwei Monatsbeiträgen, werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. Für jede Rückbuchung berechnen wir die anfallenden Stornokosten Ihrer sowie unserer Bank. Dem Mitglied bleibt jedoch das Recht des Nachweises, dass ein Schaden in der geltend gemachten Höhe nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen ist. Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch die Gesetzgebung ändert sich der Mitgliedsbeitrag nach der Erstlaufzeit entsprechend.

4. Haftung

Eine Haftung des Studios für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Das Studio haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle.

5. Sonstiges

a) Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

b) Es ist dem Mitglied untersagt, in den Räumlichkeiten von Fit Light e.K. zu rauchen, alkoholische Getränke (außer an der Theke angebotenen Alkohol) oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist der Betreiber berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von 250,00 Euro geltend zu machen. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.

c) Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren ist nicht gestattet.

d) Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von Fit Light e.K. auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden, wobei dem Mitglied für diesen Fall das Recht eingeräumt wird, sich vom Vertrag zu lösen.

e) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.